Mal wieder hallo an euch alle hier,
ich hab heute mal eine Frage bezüglich bereits erfolgter Abnahmen von Umbauten bei Fahrzeugen. Die Frage ist also eher genereller Natur und nicht Kadett-B spezifisch.
Bin am überlegen mir neben dem Kadett noch einen Commodore zuzulegen (war immer mein Traum), ist eigentlich aber eben unerheblich für die Frage um welches Fahrzeug es geht.
Was mich interessieren würde erkläre ich an einem Beispiel:
Der Verkäufer bietet einen Wagen an mit diversen Umbauten.
Sagen wir einfach mal es wurde ein leistungsstärkerer Motor verbaut und deshalb auch ein anderes Getriebe eingepflanzt.
Zusätzlich wurden noch eine andere Rad/Reifen-Kombination verbaut.
ALLE Umbauten wurden vom TÜV eingetragen und stehen im Fahrzeugschein.
Angenommen man kauft nun so ein Auto, so bekommt man bei der Zulassung ja einen neuen Fahrzeugschein.
Muss die Zulassungstelle in einem solchen Fall alle Änderungen vom ursprünglichen Schein in den Neuen übernehmen?
Und die zweite Frage: Für den Kauf eines KFZ ist ja vor allem der Brief relevant. Also es kann ja durchaus vorkommen das man den Schein als Käufer gar nicht erhält oder dieser im schlimmsten Fall verloren ging. Scenario also, KFZ Kauf mit Kaufvertrag natürlich und Brief. Dazu dann natürlich die entsprechenden TÜV Bescheinigungen über die Eintragungen.
Muss auch hier die Zulassungstelle die Umbauten anhand der Dokumente ohne großen Heckmeck in den neuen Schein eintragen oder kann es dabei zu komplikationen kommen?
Ich hab bisher einfach noch nie ein Auto mit umbauten gekauft. Bisher hab ich solche immer nur selbst vorgenommen und dann standen diese eben im Schein weil sie logischerweise bei der Abnahme dort eingetragen wurden.
Sollte man bei einem Kauf mit etwaigen Umbauten immer darauf bestehen das man auch den "alten" Schein des Verkäufers erhält?
Vielen lieben Dank falls mich hier jemand aufklären kann